Ihr Weg zur Therapie

Ärztliche Verordnung

Die Verordnung von logopädischen Behandlungen erfolgt über den Arzt.
Sind Sie Kassenpatient, benötigen Sie das Heilmittel-Formular 13 (ausgenommen bei Kierferorthopäden und Zahnärzten).

Wenn Sie privat versichert sind, genügt ein gängiges Privatrezept.


Die ärztlichen Verordnungen werden Ihnen von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzten ausgestellt.


Bitte beachten Sie, dass das Rezept seine Gültigkeit verliert, sollte mit der Behandlung nicht innerhalb von 28 Tagen nach Austellungsdatum begonnen werden. Es empfiehlt sich deshalb, das Rezept erst bei Ihrem verordnenden Arzt zu holen, wenn Sie bereits einen ersten Termin zur Vorstellung in unserer Praxis erhalten haben.

 

Sie haben keine Verordnung? Und wissen nicht, an welchen Arzt Sie sich mit Ihren Problemen wenden sollen? Dann rufen Sie mich an, ich berate Sie gerne: Ruth Ulses, Tel. 0931 – 790 33 653

 



Finanzierung

Erstattung durch die Krankenkassen

Die Kosten für die logopädische Therapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr in der Regel vollständig erstattet, Erwachsene beteiligen sich mit einem geringen Beitrag von 10% zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10,– €. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist auch in diesem Fall möglich (beispielsweise bei chronisch Kranken oder Geringverdienern).


Privat Krankenversicherte sollten die Übernahme der Kosten mit ihrer Krankenkasse klären.